Urheberrecht

Das liebe Urheberrecht – und was der Teide auf Teneriffa damit zu tun hat …

Das Urheberrecht soll Autoren und Fotografen vor unerlaubter Nutzung ihrer Werke schützen. So weit so gut. Leider gibt es im Urheberrecht einige Fallstricke, die man kennen sollte, um nicht mit horrenden Strafzahlungen belastet zu werden, weil man im guten Glauben Bilder aus kostenlosen – oder besser gesagt: honorarfreien – Quellen benutzt hat und dann am Ende trotzdem zahlen muss.

Und was hat das ganze mit dem Teide auf Teneriffa zu tun?

Der Teide auf Teneriffa ist ein allseits beliebtes Fotomotiv. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Urlauber diesen Berg nicht „knipsen“. Dieses Bild gibt es also tausendfach bei Google. Mal als Anschnitt – mal als total Perspektive mit der spärlichen Vegetation im Vordergrund. Zahlreiche Reiseblogger nutzen dann dieses Bild für ihren Reiseblog. Jahre später bekommen Sie auf einmal eine Abmahnung, obwohl sie das Foto selber fotografiert haben. Ein anderer professioneller Fotograf nutzt einen Internetdienst, der all seine Fotos auf Duplikate im Internet durchsucht und beim Finden eines „Matches“ sofort eine Lizenzrechnung raus schickt und ggf. dann im weiteren Schritt abmahnt.

Eine Abmahnung, obwohl man selber ein Foto geschossen hat?

Ja, kann passieren! – Warum? Weil das Objekt oft zum Verwechseln ähnlich sein kann und entsprechend dann schnell ein falsches „Matching“ in der Suchsoftware des Foto-Rechte-Portals auftaucht.

Und die Lösung ist …?

Der einfachste Weg, um sich gegen solche falschen Abmahnungen wehren zu können, ist eine lückenlose Dokumentation des eigenen Fotoarchivs. Hierfür gibt es zahlreiche Software-Pakete. Auch Google bietet mit seinem Google Fotos Service eine Lösung an. Wichtig ist nur, dass die sogenannten Meta-Daten der Fotos 1:1 erhalten bleiben. Also alle Einstellungswerte der Kamera (Blende, Modell der Kamera oder Smartphone …) und das genaue Datum und der per GPS erfasste Ort der Aufnahme. Auch ist es sehr gut, dass das „Fotoumfeld“ festgehalten wird. Also am besten nicht nur das eine Super-Foto, das im Reiseblog veröffentlicht wird, sondern auch noch zusätzliche Bilder der Umgebung und weiterer Personen, die einen begleitet haben. Und was natürlich auch nicht schlecht ist, ein Selfie vor dem Fotomotiv.

Diese Zahlen, Daten und Fakten können dann von den begleitenden Personen notfalls aus der Erinnerung bezeugt werden. Mit solch handfesten Beweisen kann man dann meistens außergerichtlich die Abmahnung klären und weiteren Ärger vermeiden.

(Rechtlicher Hinweis: Der Websitebetreiber ist kein Rechtsanwalt und gibt in diesem Beitrag auch lediglich seine persönlichen Erfahrungen und Einschätzungen wieder. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an einen zugelassenen Rechtsanwalt. Entsprechend können wir für den o.g. Tipp auch keine Haftung übernehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!).

Sven Oliver Rüsche

Sven Oliver Rüsche verdient mit der Erstellung und Betreuung von Internetseiten, Programmierungen, Suchmaschinenoptimierung, Online-Marketing und als externer Datenschutzbeauftragter seit über 20 Jahren seine "Brötchen". Er ist als "Internetexperte" bekannt und ist Gründer und ohne jegliches Fremdkapital der alleinige geschäftsführende Gesellschafter der ARKM Unternehmensgruppe.
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