ARKM Datenschutz

AV-Vertrag mit uns abgeschlossen?

Verstoß gegen die DSGVO: Es drohen Strafen!

Bergneustadt – Aus aktuellem Anlass rufen wir unsere Kunden nochmals dazu auf einen AV-Vertrag mit uns zu schließen, wenn das noch nicht geschehen ist. Ansonsten können Strafen drohen, weil es ein DSGVO-Verstoß ist, wenn Sie uns Daten anvertrauen, ohne einen AV-Vertrag zu schließen!

AV-Vertrag wurde im Herbst 2022 an alle Kunden verschickt

Im Herbst 2022 haben wir unser Webhosting Geschäft auf die ARKM Internetexperten UG verlagert. Unsere Kunden mit laufenden Vertragsverhältnissen erhielten auf dem Postweg die ab 1.1.2023 geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auch einen AV-Vertrag, der nur noch mit Absenderadresse und Unterschrift versehen werden mussten. Damit wäre die Verpflichtung nach Artikel 28 der DSGVO erledigt gewesen.

Nicht alle ARKM Kunden haben geantwortet

Leider haben wir bei einer Überprüfung festgestellt, dass auch nach gut 6 Monaten nicht alle Kunden den AV-Vertrag unterschrieben zurückgeschickt haben. Wir als professioneller Cloud-Anbieter haben allein schon mit dem von unserer Seite unterzeichneten AV-Vertrag und den Übersendung als Einwurfeinschreiben unsere gesetzlichen Verpflichtungen erledigt. Allerdings nicht die Kunden, die auf eine Rücksendung verzichtet haben. Für diese Kunden kann diese Nachlässigkeit ernsthafte Folgen haben. Laut einem Bußgeldbescheid von der Hessischen Datenschutzbehörde kann ein fehlender AV-Vertrag ein Bußgeld über 5.000 EUR nach sich ziehen!

BITTE: Nehmen Sie mit uns KONTAKT auf, oder buchen Sie ein Videomeeting über unseren Agenturkalender. Wir schicken Ihnen dann gerne ein neues Exemplar vom AV-Vertrag zu, damit wir diesen Rechtsverstoß dann aus der Welt schaffen können.

Warum ist ein AV-Vertrag wichtig?

Ein AV-Vertrag, auch bekannt als Auftragsverarbeitungsvertrag, ist wichtig, um die rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag zu regeln. Er dient dazu, die Verantwortlichkeiten und Pflichten sowohl des Vertragsverarbeiters als auch des Auftraggebers klar festzulegen.

Ein AV-Vertrag ist vor allem wichtig, weil er sicherstellt, dass personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgesetze verarbeitet werden. Es stellt sicher, dass der Vertragsverarbeiter die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreift, um diese Daten zu schützen.

Darüber hinaus regelt der AV-Vertrag die Zwecke, für die die Daten verarbeitet werden dürfen, die Dauer der Datenverarbeitung, die Rechte und Pflichten der Parteien sowie die Bedingungen für die mögliche Unterauftragsverarbeitung.

Ohne AV-Vertrag keine rechtliche Grundlage!

Ein AV-Vertrag trägt zur Transparenz und Rechtskonformität der Datenverarbeitung bei und bietet sowohl dem Vertragsverarbeiter als auch dem Auftraggeber eine klare rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit. Zudem ist ein AV-Vertrag auch eine wichtige Voraussetzung für die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Die DSGVO gilt für jeden Unternehmer in der EU

Diese EU-weite Verordnung regelt den Schutz personenbezogener Daten und stellt hohe Anforderungen an Unternehmen, die solche Daten verarbeiten. Eine Nichteinhaltung kann zu empfindlichen Strafen führen. Daher sollten Unternehmen bei der Zusammenarbeit mit einem Vertragsverarbeiter immer einen AV-Vertrag abschließen. Dies gewährleistet nicht nur den Schutz sensibler Informationen, sondern schafft auch Klarheit über die Rechte und Pflichten beider Parteien.

Natürlich erhalten Sie vom ARKM Datenschutz einen professionellen AV-Vertrag

Ein gut ausgearbeiteter AV-Vertrag sollte alle relevanten Aspekte abdecken und individuell auf das jeweilige Projekt zugeschnitten sein. Hierbei können spezialisierte Juristen oder Berater helfen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Insgesamt ist ein sorgfältig ausgehandelter AV-Vertrag unerlässlich für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Vertragsverarbeiter im Bereich des Datenschutzes. Er bietet beiden Seiten Sicherheit in Bezug auf ihre Rechte sowie klare Richtlinien zur Umsetzung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Zudem kann ein AV-Vertrag auch dazu beitragen, das Vertrauen zwischen den Parteien zu stärken und somit eine langfristige Zusammenarbeit zu fördern. Ein wichtiger Aspekt bei der Erstellung eines solchen Vertrags ist die genaue Definition der Datenverarbeitungszwecke.

Hierbei müssen alle relevanten Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung sowie deren Speicherung und Nutzung festgelegt werden. Auch die Dauer der Aufbewahrung von personenbezogenen Daten sollte genau definiert sein. Darüber hinaus sollten im AV-Vertrag Regelungen zur Sicherheitstechnik getroffen werden. So muss sichergestellt sein, dass angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um einen Schutz vor unbefugtem Zugriff auf personenbezogene Daten sicherzustellen. Nicht zuletzt spielt auch die Haftungsfrage eine entscheidende Rolle in einem AV-Vertrag.

Ohne AV-Vertrag kann Ihre Betriebshaftpflicht Ärger machen!

Es gilt hierbei klar festzuhalten, wer für etwaige Datenschutzverletzungen haftet und welche Konsequenzen daraus resultieren können. Insgesamt lässt sich sagen: Ein gut ausgearbeiteter AV-Vertrag bietet beiden Seiten klare Vorgaben zum Umgang mit personenenbezogenendaten sowie Rechtssicherheit im Falle einer Datenschutzverletzung oder anderer Probleme während des Projekts. Daher ist es unbedingt empfehlenswert, diese Vereinbarung sorgfältig auszuhandeln bevor man beginnt zusammen zu arbeiten!

ARKM Datenschutz – Ihr externer Datenschutzbeauftragter

Sven Oliver Rüsche ist seit fast zwei Jahrzehnten fachlich im Datenschutz tätig. Er ist von über 40 namhaften Unternehmen ein externer Datenschutzbeauftragter. Wenn Sie sich zusätzlich zum AVV noch über seine Leistungen und Tätigkeiten informieren wollen, dann besuchen Sie www.arkm-datenschutz.de

Sven Oliver Rüsche

Sven Oliver Rüsche verdient mit der Erstellung und Betreuung von Internetseiten, Programmierungen, Suchmaschinenoptimierung, Online-Marketing und als externer Datenschutzbeauftragter seit über 20 Jahren seine "Brötchen". Er ist als "Internetexperte" bekannt und ist Gründer und ohne jegliches Fremdkapital der alleinige geschäftsführende Gesellschafter der ARKM Unternehmensgruppe.

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