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Bildrechte: Warum wir welche Informationen zu zugesandten Bildern benötigen

Ein immer wiederkehrendes Thema in unserer Redaktion sind Bildrechte. Häufig bekommen wir Pressemeldungen und Mitteilungen mit dem dazugehörigen Bildmaterial zugesendet. Was fehlt, sind jedoch in den meisten Fällen weiterführende Informationen zu den Bildern. Welche Informationen warum mitgeliefert werden sollten, führen wir Ihnen deshalb in diesem Beitrag aus.

Welche Informationen zu Bildern sollten möglichst direkt mitgeliefert werden?

Die wichtigsten Informationen zu jedem eingesandten Bild sind stets: Wer hat das Foto gemacht? Und dürfen wir es uneingeschränkt kostenfrei verwenden? Diese Fragen betreffen die Urheberrechte. Doch nicht immer liegen die Bildrechte bei dem Fotografen. Fotografiert jemand beispielsweise im klaren Auftrag eines Unternehmens oder tritt seine Rechte an ein Unternehmen ab, können die Rechte weitgehend an dieses übergehen.

In einigen Fällen gibt es auch zusätzliche Angaben, die nicht unbedingt die Urheberrechte, sondern beispielsweise Persönlichkeitsrechte betreffen. Etwa: Sind die abgebildeten Personen mit einer Veröffentlichung einverstanden?

Welche Konsequenzen drohen bei Nichtbeachtung der Bildrechte?

Wann immer wir die notwendigen Informationen über Bildrechte nicht einholen, kann uns das in rechtliche Schwierigkeiten bringen. Das beginnt schon bei Privatpersonen, die zu Studienzeiten im Auftrag ihrer Universität fotografiert wurden und nicht wussten, dass diese Fotos veröffentlicht werden. Teils erhalten wir Jahre nach Veröffentlichung empörte Anrufe oder E-Mails von Personen, die ihre Fotos gelöscht haben möchten. Häufig hat die Pressestelle der betroffenen Universität die Bildrechte zuvor nicht abgeklärt, während wir von einer gewissen Professionalität der entsprechenden Stelle ausgegangen sind. Die Folgen daraus reichen von einem gewissen Einsatz von Arbeitszeit in die Überprüfung von Bildrechten, dem Ersetzen der entsprechenden Bilder und der Korrespondenz mit den Betroffenen bis hin zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Um sowohl den Betroffenen als auch uns diese Schwierigkeiten zu ersparen, bestehen wir daher vor Veröffentlichung auf klare Angaben.

Ein weiteres Beispiel aus unserem Erfahrungsschatz bietet die Veröffentlichung von Bildern im Zusammenhang mit Pressemitteilungen einer bekannten Automarke. Die Pressestelle der Automarke hatte uns Bilder zur Verfügung gestellt, über die sie selbst jedoch nur zeitlich beschränkte Berechtigungen hatte. Nachdem ihre Bildrechte ausgelaufen waren, meldete sich der Urheber mittels Abmahnung bei uns – Wieder Jahre nach der Veröffentlichung. Die Konsequenz war wieder einmal der Gang zu unserem Anwalt.

In jedem Fall bedeuten Konflikte um Bildrechte finanziellen Schaden bei uns, unabhängig davon, ob es sich um Anwaltskosten, eingesetzte Arbeitszeit oder Entschädigungen handelt. In einigen Fällen haftet aber auch derjenige, der uns die Bilder (ungerechtfertigt) zur Verfügung gestellt hat. Eines ist jedoch in jedem Fall klar: Es handelt sich um unnötige Konflikte, die vermieden werden können, indem die entsprechenden Rechte im Vorfeld abgeklärt werden.

 

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Annalena Rüsche

Annalena Rüsche ist weder verwandt noch verschwägert mit dem Agenturinhaber. Sie unterstützt das ARKM Social Media Team und macht aktuell ihren Bachelor of Arts. Sie verschafft sich in den verschiedenen ARKM Bereichen einen Überblick und schreibt hier im ARKM Blog Beiträge, die dann auch in den sozialen Netzwerken geteilt werden.

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