Betriebsferien bei ARKM

Wir geben für unsere Kunden stets alles. Nebenbei finden ständige Weiterbildungen statt, damit wir auch Up2Date sind. Aber dann gibt es irgendwann die Momente, wo wir unsere eigenen „Akkus“ wieder aufladen müssen. Wir kommunizieren unsere Betriebsferien stets sehr transparent hier im ARKM Blog.

Bitte beachten Sie, dass wir in den Betriebsferien einen eingeschränkten Service anbieten.

Unsere Urlaubsvertretung erreichen Sie stets über folgendes Service-Kontaktformular.
Hierzu benötigen Sie zwingend Ihre Kundennummer. Diese finden Sie oben rechts auf Ihrer letzten Rechnung.

Kunden mit einem 24/7 Agenturvertrag erreichen auch in den Betriebsferien eine kompetente Urlaubsvertretung zu jeder Zeit unter der in der Auftragsbestätigung genannten Sonderrufnummer.

Für Interessenten unserer Dienstleistungen und Leser unserer Internetportale sind wir in den Betriebsferien nicht erreichbar. Ebenso nicht für Anrufer, bei denen es einen Cybersecurity Notruf gibt und diese keinen Agenturvertrag geschlossen hat. Hier gilt das Motto: „Experten sichert man sich VOR einer Krise!“.

Was sind Dringende und Unaufschiebbare Anfragen?

Während der Betriebsferien übernimmt unsere Urlaubsvertretung nur
DRINGENDE und UNAUFSCHIEBBARE Anfragen.

Dringend ist alles, was Ihr Unternehmen in seiner Existent bedoht (z.B. Serverausfall).
Unaufschiebbar sind behördliche Maßnahmen im Datenschutz, Aktionen der Staatsanwaltschaft, einstweilige Verfügungen bzw Abmahnungen die Veröffentlichungen auf Ihrer Internetseite betreffen, für die ARKM mit Ihnen einen Wartungsvertrag abgeschlossen hat – oder alle gerichtliche Anordnungen.

Für alle anderen Dinge buchen Sie bitte während der Betriebsferien einen freien Slot im Agenturkalender, damit wir direkt am ersten Tag nach den Betriebsferien miteinander reden können!

Die nächsten Betriebsferien:

  • 22.12.2025 – 11.01.2026
  • 06.04.2026 – 19.04.2026
  • 06.07.2026 – 19.07.2026
  • 21.12.2026 – 10.01.2027

 

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