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5 Jahre DSGVO – Das müssen Sie auch jetzt noch beachten

Genau heute vor fünf Jahren konnte ein Durchbruch im Bereich Datenschutz in der Europäischen Union erreicht werden. Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, um den Datenschutz nachhaltig zu verbessern. Problem dabei war nur, dass der Großteil der Unternehmen auf diese enormen Änderungen im Bereich Datenschutz nicht vorbereitet war. Dementsprechend waren sehr viele Unternehmen nicht gut auf die DSGVO zu sprechen. Aber wie sieht das Thema Datenschutz und DSGVO in Unternehmen nach 5 Jahren aus?

Das müssen Sie auch heute noch beachten

Viele Unternehmen haben sich gerade in der Anfangszeit für die eher kostengünstigen Varianten im Bereich Datenschutz entschieden. Datenschutzerklärung-Generatoren sind im ersten Moment sehr praktisch und häufig auch kostengünstiger, als die professionelle Ausarbeitung durch einen externen Datenschutzbeauftragten. Allerdings können diese nicht immer unbedingt alles, wie ein Experte. Hierzu ein kleines Beispiel:

Unser Datenschutzexperte hat auf unserer neu gestalteten Website die Datenschutzerklärung aktualisiert. Die Datenschutzerklärung musste nicht nur in Bezug auf den Social-Media-Plattformen ergänzt werden, die wir uns neu angeeignet haben. Es mussten auch Änderungen in der Erklärung stattfinden, die auf den bereits vorhandenen Social-Media-Plattformen entstanden sind.

So wurde zum Beispiel das Unternehmen, welches hinter der Plattform Twitter steckt, verändert. Diese Änderung muss in der Datenschutzerklärung angepasst werden, damit diese DSGVO konform ist.

Solche Änderungen kommen häufiger vor als viele denken und führen häufig zu Arbeit in Unternehmen, die ein Datenschutzerklärungs-Generator nicht automatisch vornehmen kann. Diese Änderungen sind nicht nur bei den sozialen Medien notwendig. Auch wenn Sie neue Tools, die personenbezogene Daten verarbeiten, verwenden, müssen diese in die Datenschutzerklärung aufgenommen werden. Dabei ist es egal, ob es sich zum Beispiel um ein Kontaktformular oder einen Newsletter handelt. Sobald personenbezogene Daten verarbeitet oder gespeichert werden, muss das nach der DSGVO in der Datenschutzerklärung vermerkt sein.

DSGVO-konform dank ARKM

Sie wollen sich nicht ständig mit dem Thema Datenschutz und DSGVO beschäftigen? Dann bietet Ihnen ARKM eine perfekte Lösung an. Mit unserem Wartungsvertrag können Sie Ihre Zeit besser einteilen und sich ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren. Unser Datenschutzexperte übernimmt solche Änderungen automatisch und kümmert sich somit um Ihre DSGVO-konforme Website.

 

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