ARKM Datenschutz

Hinweisgeberschutz Gesetz – Gratis Meldekanal für Datenschutz Kunden

Externer Datenschutzbeauftragter Vertrag bekommt kostenloses Upgrade!

Der Interne Meldekanal gemäß dem neuen Hinweisgeberschutz Gesetz (HinSchG) – Transparenz und Schutz am Arbeitsplatz. ARKM bietet allen Kunden mit einem gültigen Vertrag über die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten nun diesen internen Meldekanal ohne monatliche Entgelte an. Agenturchef Sven Oliver Rüsche hatte hierzu bereits einen eigenen HinSchG Blogbeitag veröffentlicht. Aufgrund der nahenden gesetzlichen Realisierungsfrist am 17.12.2023 haben wir für unsere Kunden eine schnelle Information:

Hinweisgeberschutz Gesetz und der interne Meldekanal

Eine gesunde Unternehmenskultur zeichnet sich durch Transparenz, Verantwortung und eine offene Kommunikation aus. Das neu verabschiedete Hinweisgeberschutzgesetz spielt dabei eine zentrale Rolle, indem es einen sicheren Rahmen für Mitteilungen über Missstände am Arbeitsplatz schafft. Doch was bedeutet das konkret und wie funktioniert der interne Meldekanal nach diesem Gesetz? In diesem Beitrag möchte ich Ihnen einen Einblick in die Hintergründe, die Bedeutung und die praktische Umsetzung des internen Meldekanals geben und somit Licht ins Dunkel der oft komplexen gesetzlichen Regelungen bringen.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower-Richtlinie, ist eine gesetzliche Regelung, die Personen schützt, die Missstände bzw. rechtswidrige Handlungen am Arbeitsplatz melden. Motiviert durch Fälle, in denen Whistleblower in der Vergangenheit Repressalien ausgesetzt waren, zielt das Gesetz darauf ab, eine Kultur der Rechenschaftspflicht und Integrität zu fördern und sicherzustellen, dass Hinweisgeber ohne Angst vor Sanktionen Missstände melden können.

Die Rolle des internen Meldekanals

Kernstück des Gesetzes ist die Schaffung eines internen Meldekanals. Dieses Instrument ermöglicht es Mitarbeitern, Verstöße gegen geltendes Recht, die sie im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit entdecken, anonym oder namentlich zu melden. Der Meldekanal ist so konzipiert, dass er vertraulich, sicher und für alle Mitarbeiter zugänglich ist. Unternehmen sind angehalten, diese Kanäle einzurichten, damit Hinweise auf mögliche Missstände frühzeitig aufgedeckt und behoben werden können.

Funktionsweise eines internen Meldekanals

Der Meldekanal muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um effektiv zu sein. Er sollte:

– Einfach zu erreichen und von überall nutzbar sein, beispielsweise über das Intranet, eine Telefonhotline oder sogar eine dedizierte App.
– Die Möglichkeit zur Anonymität bieten, um den Schutz des Hinweisgebers zu gewährleisten.
– Schnell und wirksam reagieren, was bedeutet, dass Meldungen zeitnah geprüft und bearbeitet werden müssen.
– Feedback an den Hinweisgeber geben, um zu zeigen, dass das gemeldete Anliegen ernst genommen wird.

Wichtig ist, dass der interne Meldekanal nicht als Ersatz für bestehende Kommunikationswege am Arbeitsplatz dient, sondern als Ergänzung, die Mitarbeiter nutzen können, wenn die üblichen Wege aus bestimmten Gründen nicht angemessen oder wirkungsvoll erscheinen.

Schutzmaßnahmen für Whistleblower

Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht verschiedene Schutzmechanismen für Personen vor, die Missstände melden. Diese umfassen:

– Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen, wie Entlassung, Degradierung oder Diskriminierung.
– Rechtliche Unterstützung für Whistleblower, sollte es zu Konflikten kommen.
– Schadenersatzansprüche im Fall von Nachteilen, die durch das Melden von Verstößen entstanden sind.

Die Bedeutung für Unternehmen und Arbeitnehmer

Das Hinweisgeberschutzgesetz und der interne Meldekanal haben weitreichende Konsequenzen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre internen Meldekanäle den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und aktiv dazu beitragen, eine Kultur der Offenheit zu schaffen. Arbeitnehmer hingegen erhalten eine sichere Option, Verstöße zu melden und sind dabei geschützt.

ARKM hilft Ihnen diesen internen Meldekanal zu realisieren!

Der interne Meldekanal ist ein essenzielles Instrument, das das Hinweisgeberschutzgesetz zur Verfügung stellt. Er ermutigt die Mitarbeiter, ein verantwortungsvolles und gesetzestreues Arbeitsumfeld aktiv mitzugestalten. Indem das Gesetz einen soliden Rahmen für den Schutz von Whistleblowern etabliert, leistet es einen wichtigen Beitrag zur Integrität und Glaubwürdigkeit von Unternehmen. Darüber hinaus stärkt es das Vertrauen unter den Arbeitnehmern, dass ihre Bedenken ernst genommen werden und fördert somit ein positives und ethisches Arbeitsklima.

Frist: Ab 17.12.2023 müssen Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitern das HinSchG umgesetzt haben!

Der ARKM Datenschutz hilft Ihnen und Ihrem Unternehmen bei der Umsetzung der DSGVO (Schutz der Verarbeitung von persönlichen Daten und beim betrieblichen technischen und organisatorischen Datenschutz) und erweitert diesen Schutz nun “on Top” ohne weitere monatliche Beiträge auch bei der Umsetzung des internen Meldekanals beim Hinweisgeberschutz Gesetz. Unsere Datenschutz-Kunden haben bereits am Nikolaustag 2023 ein entsprechende Angebot per eMail erhalten.

Einmal mehr zeigt sich ARKM als Problemlöser für den kleinen und mittleren Mittelstand. Wenn auch Sie Interesse an unsere Lösungen haben, dann buchen Sie ganz einfach in unserem Agenturkalender ein kostenloses Erstgespräch, oder rufen Sie uns während unserer Servicezeiten (Mo-Fr 8.00 – 16.30 Uhr) gebührenfrei an: 0800/9989880 oder Mobil/International: +49-171-9989880.

Sven Oliver Rüsche - Gründer und CEO der ARKM Unternehmensgruppe. Foto: ARKM.media
Sven Oliver Rüsche

Sven Oliver Rüsche verdient mit der Erstellung und Betreuung von Internetseiten, Programmierungen, Suchmaschinenoptimierung, Online-Marketing und als externer Datenschutzbeauftragter seit über 20 Jahren seine "Brötchen". Er ist als "Internetexperte" bekannt und ist Gründer und ohne jegliches Fremdkapital der alleinige geschäftsführende Gesellschafter der ARKM Unternehmensgruppe.

Sven Oliver Rüsche

Sven Oliver Rüsche verdient mit der Erstellung und Betreuung von Internetseiten, Programmierungen, Suchmaschinenoptimierung, Online-Marketing und als externer Datenschutzbeauftragter seit über 20 Jahren seine "Brötchen". Er ist als "Internetexperte" bekannt und ist Gründer und ohne jegliches Fremdkapital der alleinige geschäftsführende Gesellschafter der ARKM Unternehmensgruppe.

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